Geschäftsbetriebserlaubnis für Wertpapierhandelsunternehmen Bedeutung

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Geschäftsbetriebserlaubnis für Wertpapierhandelsunternehmen

Geschäftsbetriebserlaubnis für Wertpapierhandelsunternehmen Logo #42880Zusätzl. zur Geschäftsbetriebserlaubnis für Finanzdienstleistungsinstitute gilt: Ein Wertpapierhandelsunternehmen muss Eigenmittel aufweisen, die mind. einem Viertel seiner Kosten entspr., die in der GuV-Rechnung des letzten Jahresabschluss es unter allgemeinen Verwaltungsaufwendungen, Abschreibungen und Wertberichtigung en auf immaterielle...
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